Seit 1990 ist in Österreich die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut/in im Psychotherapiegesetz detailliert geregelt und vorgeschrieben. Beim ÖAS (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für systemische Therapie und systemische Studien) dauert die Ausbildung mindestens sechs Jahre bis die Eintragung in die Liste der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erfolgen kann. Erst dann darf die Bezeichnung Psychotherapeut/in geführt werden.
Schon einige Zeit vor der Eintragung in die Liste muss man längere Zeit als Therapeut/in tätig sein, um die vorgeschriebene Berufserfahrung zu erlangen. Für diese Phase benötigt man die Zulassung als Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision. Die Voraussetzung für diese Zulassung sind die im Rahmen des Studiums absolvierten umfangreichen praktischen Arbeitsstunden in psychosozialen und klinischen Einrichtungen, die vom Ministerium bzw. den Ausbildungseinrichtungen überprüft werden. In meinem Fall sind dies:
- Allgemeines Praktikum: 250 von insgesamt 730 Stunden
- Klinisches Praktikum: 400 Stunden
- Systemische Praktikum: 150 von insgesamt 480 Stunden
- Einzellehrselbsterfahrung: 46 von insgesamt 145 Stunden
Ihr Vorteil: In der Zeit des letzten Ausbildungsabschnittes bis zur definitiven Erlangung des Berufstitels Psychotherapeutin werden die Therapiestunden i.d.R. zu einem günstigeren Tarif angeboten.